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Der Energiepass, der künftig bei jedem Verkäufer und Vermieter sowie bei Verpachtung und Leasing eines Gebäudes vorliegen muss, fasst folgende Berechnungsergebnisse für Neu- bzw. Altbau zusammen:                                 -  Energieverlust über die     Gebäudehülle         
-  Energieverlust über die      Anlagentechnik          
-  CO 2-Emissionen
-  Endenergiebedarf

Wann welche Gebäude den jeweiligen Energieausweis benötigen:

Neubau:

Bedarfsorientierter Energieausweis ab sofort.

Häuser nach umfassender Sanierung:

Mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde verändert und/oder Modernisierung mit öffentlichen Mitteln.
Bedarfsorientierter Energieausweis ab sofort.

Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wurden: Bedarfsorientierter Energieausweis ab 1. Juli 2008.

Bis zum 1. Oktober 2008 galt eine Übergangsfrist, in der auch der verbrauchsorientierte Ausweis ausgestellt werden konnte.

Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die zwischen Anfang 1966 und 1. November 1977 errichtet wurden:
Ein Energieausweis ist ab 1. Januar 2009 vorgeschrieben. Bis 1. Oktober 2008
herrschte Wahlfreiheit zwischen der bedarfsorientierten Variante und der verbrauchsorientierten Version, danach ist der Bedarfsausweis Pflicht geworden.

Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die nach 1965 bis Ende 1977 errichtet wurden: Bedarfsorientierter Energieausweis ab 1. Januar 2009.

Häuser, die nach 1978 errichtet wurden oder mehr als vier Wohnungen haben:

Der Eigentümer muss ab 1. Januar 2009 einen bedarfsorientierten oder einen verbrauchsorientiertem Energieausweis vorlegen. 

Nichtwohngebäude:Ab 1. Juli 2009 ist ein Energieausweis vorgeschrieben. In gemischt genutzten Gebäuden wird der Wohnteil unabhängig vom Nichtwohnanteil beurteilt.