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Bei der Bauplanung sind verschiedene rechtliche und technische Bestimmungen zu
beachten. Ziel der Festsetzung baurechtlicher Bestimmungen ist die Gewährleistung von Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Bauvorhabens. Der verantwortliche Planer hat die Bestimmungen, die im Baubereich auch „Anerkante Regeln der Technik" genannt werden, zu berücksichtigen. Des weiteren ist auch auf die Einhaltung von Verordnungen und Gesetzen (beispielsweise Baugesetzbuch, Bauordnung) zu achten.

Bauplanungsarten

Grundlagenermittlung:

Klärung der Aufgabenstellung und technischer und wirtschaftlichen Grundsatzfragen, Ergebnisdarstellung.              
Vorplanung:

Analyse der Grundlagen, überschlägige Systemauslegungen, Erstellung des Planungskonzepts, eventuelle alternative Lösungsmöglichkeiten, Kostenschätzung nach DIN-Norm, Ergebnisdarstellung.


Entwurfsplanung:

Berechnung und Auslegung der Anlage, Entwurfszeichnungen
Maßstab 1:100, Projektbeschreibung, Kostenberechnung nach DIN,
Ergebnisdarstellung.


Genehmigungsplanung:

Erarbeiten der Vorlagen für Zustimmungen und Genehmigungen, Verhandlungen
mit Behörden, Zusammenstellung der Unterlagen.


Ausführungsplanung:

Erstellung der Ausführungszeichnungen Maßstab 1:50,
Detailzeichnungen 1:5 bis 1:20, Projektbeschreibung zur Ausführung.


Vorbereiten der Vergabe:

Erstellen von Leistungsverzeichnissen zur Einholung von vergleichbaren
Angeboten für die Ausführung.


Mitwirkung bei der Vergabe:

Prüfung und Wertung der Angebote, Aufstellung eines Preisspiegels,
Mitwirkung bei der Auftragserteilung.


Alle diese Bereiche stehen in enger Verbindung zueinander und werden
von uns betreut und bearbeitet.
(Je nach Komplexität des Bauvorhabens können Teilpunkte entfallen).