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Der Tragwerksplaner (Statiker) entwirft das Tragwerk von Gebäuden, Ingenieur-Bauwerken und anderen baulichen Anlagen. Er gehört zu den Projektanten eines Bauvorhabens. Meist erstellt er den nach dem Bauordnungsrecht erforderlichen Stand-sicherheitsnachweis.


Industriehalle mit Kran



Maschinenhalle aus Leimbindern



Detail einer Industriehalle (Stütze)


Grundlage seiner statischen Berechnungen sind Last- und Tragfähigkeitsannahmen sowie Berechnungsmodelle, die er üblicherweise den entsprechenden Normen (Allgemein anerkannte Regeln der Technik) entnimmt.

Die Tätigkeit des Tragwerksplaners kann mit weiteren Aufgaben wie z. B. der Wärmeschutzberechnung oder dem Brandschutznachweis verbunden sein.

Ziel seiner Tragwerksplanung ist es, die erforderliche Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit einer Baukonstruktion während der vorgesehenen Lebensdauer mit den Forderungen nach Wirtschaftlichkeit und Ästhetik in Einklang zu bringen.

Zur Umsetzung dieser Aufgabenstellung wird meist als Hilfsmittel die statische Berechnung, welche auf den „Regeln der Baustatik“ beruht, benutzt.

Im Sinne des Bauordnungsrechtes ist in Deutschland der Tragwerksplaner als Entwurfsverfasser oder als ein vom Entwurfsverfasser oder vom Bauherrn herangezogener Sachverständiger tätig.

Als Entwurfsverfasser hat er dafür zu sorgen, dass die für die Ausführung notwendigen Zeichnungen, Berechnungen und Anweisungen geliefert werden und den genehmigten Bauvorlagen, den „Öffentlich-rechtlichen Vorschriften“ und den als „Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln“ entsprechen.