Eine besondere Bedeutung hat für Sie die Kontrolle der Kosten Ihres Bauvorhabens. Während der einzelnen Bauphasen überwachen und kontrollieren wir die Kosten, die wir Ihnen bei regelmäßigen Projektbesprechungen transparent und zur Abstimmung vorlegen. Dadurch sind Sie zu jedem Zeitpunkt über den aktuellen Stand informiert.
Die fünf Stufen der Kostenermittlung
Kostenüberschlag:
Der Kostenüberschlag ist eine überschlägige Ermittlung der entstehenden Kosten: Er dient der grundsätzlichen Entscheidung über das Bauvorhaben.
Kostenschätzung:
Die Kostenschätzung beruht auf der Vorplanung, dass heißt, vorläufige zeichnerische Lösung und Beschreibung der Bauaufgabe sowie der Grundlagenermittlung. Sie wird als „grobe Ermittlung“ bezeichnet, dass Ergebnis kann noch deutlich von den tatsächlichen Kosten abweichen.
Kostenberechnung:
Die Kostenberechnung ist die ausführliche Ermittlung der anstehenden Kosten.
Grundlagen der Kostenberechnung:
Planungsunterlagen, z. B. vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens) Mengenberechnungen, z. B. Grundflächen und Rauminhalten nach DIN, oder von Elementen Erläuterungen, z. B. Beschreibung der Einzelheiten in der Systematik der Kostengliederung, die nicht zu ersehen aber von Bedeutung sind.
Kostenanschlag:
Der Kostenanschlag ist bereits die „annähernd genaue Ermittlung der entstehenden bzw. entstandenen Kosten“. Er wird im Wesentlichen aus den Vergabeunterlagen erstellt. Die eingesetzten Preise sollten möglichst Angebotspreise sein (Planungsunterlagen, Berechnungen, Mengenberechnungen, Erläuterungen und Zusammenstellungen von Angeboten).
Kostenfeststellung:
Die Kostenfeststellung ist die Dokumentation der entstandenen Kosten. Ihre Grundlage sind die Abrechnungsbelege, auch Dokumentationen genannt, die Besonderheiten wie Eigenleistungen und wieder verwendete Bauteile beinhalten.